Allgemeine Geschäfts- und Auktionsbedingungen
Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme bzw. der Beteiligung als live-Bieter über das Internet an unseren Auktionen sowie an den danach folgenden Nachverkauf werden nachstehende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung des Auktionshauses Beyer mit Sitz in Wernigerode, der Bunten Stadt am Harz erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber mit Ausnahme der Eigenware. Diese ist gesondert gekennzeichnet. Alle Stücke werden ohne jede Zusicherung versteigert.
- Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind meistens gebraucht und werden unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, es wird jedoch keine Garantie für Richtigkeit der Beschreibungen übernommen. Das gilt insbesondere für Angaben über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Im Zweifel gilt der Katalogtext vor einer Abbildung. Das Fehlen von Hinweisen besagt nicht, dass sich ein Gegenstand in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern oder Mängeln ist. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergänzen. Es wird bei allen Auktionsgegenständen darum gebeten, sich selbst vom Zustand zu überzeugen und diese zu prüfen. Für die Katalogbeschreibung plus dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie mündliche verfasste Angaben kann das Auktionshaus nicht haftbar gemacht werden. Etwaige Ansprüche an das Auktionshaus werden nur bei grobem Verschulden akzeptiert. Bei begründeten Rügen erklärt sich das Auktionshaus bereit, diese dem Einlieferer weiterzuleiten.
Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Positionen zu trennen bzw. zu vereinen, und Gebote ohne Begründung abzulehnen. Untergebote werden nicht akzeptiert. - Signaturen, Monogramme, Datierungen und andere Bezeichnungen werden soweit es dem jeweiligen Kunsthistoriker/Beschreiber möglich ist, geprüft und in den Katalogbeschreibungen angegeben. Es wird geraten, sich im Vorfeld der Auktion selbst von der Wertigkeit zu überzeugen oder, gegebenenfalls mit einem entsprechenden Sachverständigen oder Gutachter den Gegenstand zu prüfen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Vorbesichtigung, diese wird vorher bekannt gegeben.
- Bei Objekten der bildenden Künste werden die dementsprechenden Werke im Sinne von §26 URHG folgerechtspflichtig versteigert. Auf Grund gesetzlicher Vorschriften wird ab einen Zuschlagspreis von in Höhe 400,00 € eine Folgerechtsabgabe fällig.
Diese beträgt der zeitlich 4% des Zuschlagpreises. Dementsprechende Positionen werden im Katalog und der Rechnung mit einem Stern gekennzeichnet.
Beim Angebot von technischen, mechanischen und elektrischen Geräten/Gegenständen haftet das Auktionshaus weder für Funktion oder Vollständigkeit der Bauteile des Objektes. Schlüssel für Uhren und Möbel sind, sofern nicht explizit im Katalog erwähnt, keine zugesicherte Beigabe. - Gegenstände aus der Zeit des III. Reichs sind nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken gedacht (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
- Der Zuschlag wird an den Meistbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Es wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert. Sollte ein Gebot unter Vorbehalt zugeschlagen werden, dann bleibt der Bieter vier Wochen an dieses Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los.
- Bei gleich lautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Versteigerungs-Nr., zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder den Zuschlag verweigern. Der Grund hierfür ist insbesondere der, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden Gebote erbracht haben. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
- Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein Gebot persönlich haftbar. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren. Weiterhin ist auf Basis des Umsetzungsgesetztes zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie (Geldwäschegesetz GwG ab 01.01.2020) für Neukunden die Übersendung eines Scans/Fotos beider Seiten des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (ungeschwärzt) erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. Das Auktionshaus ist berechtigt Personen ohne Grundangabe von der Auktion auszuschließen. Jeder registrierte Mitbieter erhält eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch selbst verantwortlich. Für Neukunden die ersteigerte Ware per Scheck oder ähnliches bezahlen möchten, müssen vor Beginn der Auktion ein Bargelddepot oder eine aktuelle Bonitätsbestätigung ihrer Bank vorlegen. Der Auktionator ist außerdem berechtigt, zusätzliche Informationen als Sicherheiten anzufordern, wie z.B. Angaben zu einer gültigen Kreditkarte in Form eines Scans/Fotos beider Seiten derselben.
Die Versteigerungs-Nr. ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. Vorgebote bzw. die Anmeldung für telefonisches Bieten oder das live-Bieten über das Internet müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich und unterzeichnet vorliegen (über unser Gebotsformular zu übermitteln per Post, Fax oder E-Mail), da sonst die ordnungsgemäße Ausführung nicht gewährleistet werden kann. Telefonische Bieter werden, wenn rechtzeitig hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt, vor Ausruf der gewünschten Positionen angerufen, in diesen Fällen zählt auch ohne Zustandekommen des Telefonates das Limit als geboten und gleichzeitig bestätigt. Telefonisches Bieten ist ab einem Limit von in Höhe 250,00 € möglich. Der Anruf geht auf Kosten des Versteigerers. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Das abgegebene Vorgebot gilt als Höchstgebot und wird vom Auktionator nur dann und so weit ausgeschöpft, wie es zum Überbieten anderer Gebote erforderlich ist. Das Gebot ist verbindlich für die Auktion und den anschließenden Nachverkauf. - Der Zuschlag erfolgt in Euro und verpflichtet zur Abnahme, da der Bieter in einen Kaufvertrag eingetreten ist. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB), die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden geht bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Erfüllungsort für sämtliche Belange ist Wernigerode. Kaufpreisgelder bzw. Kaufpreisrückstände inklusive aller Nebenkosten kann das Auktionshaus im Namen des Einlieferers einziehen bzw. einklagen. Zur Anwendung folgt ausschließlich das deutsche Recht, Vorschriften des internationalen Kaufrechts finden keinerlei Anwendung, das Gleiche zählt auch für die Bestimmungen über Fernabsatzverträge § 312b bis § 312d BGB, die in diesen Fall keine Anwendung finden.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25 % plus die derzeitige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Vor Ort an der Versteigerung teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an das Auktionshaus zu zahlen. Gezahlt werden kann in bar bis 5000,00 € bei Edelmetallen bis 2500,00 €. EC-Karten mit Pin ist jederzeit möglich bzw. Überweisung zur Commerzbank Magdeburg (IBAN: DE46 8104 0000 06012454 00 / BIC: COBADEFFXXX)
Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 5% Gebühren (inkl. MwSt.) erhoben. Der Bieter ist verpflichtet, seine Rechnungen auf Richtigkeit zu prüfen. Das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter über. Der Versteigerer übergibt das zugeschlagene Auktionsgut erst nach vollständig geleisteter Zahlung.
Live-Bieter erhalten ihre Rechnung online und in Deutschland zusätzlich per Einschreiben. Sie muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Eingang bezahlt werden.
Im Ladenverkauf, außerhalb der Auktion, wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 27% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland das neue Geldwäschegesetz. Seit diesem Stichtag werden Auktionshäuser, Antiquitätenhändler dazu aufgefordert, von jedem Kunden, ob Einlieferer oder Bieter vorbeugender Weise den Ausweis oder Pass zu kopieren. Bei juristischer Person oder Körperschaften ist der Handelsregisterauszug notwendig.
Kosten für Werbung im Internet, Zeitungen und ähnliches 2% plus Mehrwertsteuer. - Zieht der Einlieferer den Auftrag ganz oder teilweise zurück oder kann die Versteigerung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers einen Mangel des eingelieferten Gegenstandes, den der Einlieferer zu vertreten hat, oder schuldhaft unzutreffender Angaben nicht durchgeführt werden, so hat er 20% des Schätzwertes zzgl. 19% MwSt. und die bis zur Abholung entstandenen Kosten an den Versteigerer zu zahlen. Dem Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.
- Sollte ein Bieter das Angebot des Auktionshauses zum Versand seiner Ware annehmen, so wird versichert, dass die ersteigerte bzw. erstandene Ware nach bestem Wissen und Gewissen verpackt und versendet wird. Der in Auftrag gegebene Verstand der Ware erfolgt immer auf Gefahr und Risiko des Bieters bzw. Käufers. Dieses Risiko tritt in Kraft nachdem die ersteigerte bzw. gekaufte Ware die Räumlichkeiten des Auktionshauses verlassen hat. Für Beschädigungen innerhalb des Auktionshaus haftet die Haftpflichtversicherung des Auktionshauses.
Falls kein Versand vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt. Das Gleiche bezieht sich auf Einlieferer, ein Einlieferer hat innerhalb von einer Woche nach Bestätigung bzw. Besprechung und oder Absage seine Ware nicht für eine Auktion in Frage kommt, fristgerecht wieder abzuholen. Hierzu ist ein Termin mit dem Auktionshaus zu vereinbaren. In begründeten Fällen ist es auch möglich, einen abweichenden Abholtermin zu vereinbaren.
Wir organisieren gern für Sie mit unserem eigenen Transporter und Personal das Abholen kompletter Sammlungen bzw. größere Mengen von Artikeln zum Zweck der Versteigerungen. Werden einige Artikel nicht versteigert bzw. nicht im Nachverkauf verkauft, können auf Wunsch die nicht verkauften Objekte kostenpflichtig zurückgeführt werden. Dieser Rücktransport würde mit einer Kilometerpauschale von 0,52 € plus 19% MwSt. plus einen Stundenverrechnungssatz von 60,00 € plus 19% MwSt. je Mitarbeiter berechnet werden. - Bei Nichteinhaltung der Abholfrist entstehen dem Käufer bzw. Einlieferer weitere Kosten für die fachgerechte versicherte Aufbewahrung. Bei Einlagerung ersteigerter, gekaufter, restaurierter bzw. vorgestellter und abgelehnter Ware, insbesondere bei sperrigem Artikel wie Möbel, große Gemälde, Figuren etc., wird durch das Auktionshaus eine Gebühr pro Tag und Artikel von 6,52 Euro plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer, erhoben. Für die Einlagerung nicht sperriger Artikel (Standardartikel) erheben wir eine Gebühr von 3,52 €uro plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Versicherung eingelagerter, verkaufter und vorgestellter und nicht abgeholter Ware berechnen wir 0,48 €uro ohne Mehrwertsteuer, pro Tag und Artikel.
Auch die Aufbewahrung bei einem fremden Lagerhalter erfolgt im Namen und auf Rechnung sowie auf Gefahr des Ersteigerers. Werden ersteigerte bzw. vorgestellter Gegenstände nicht innerhalb der Abholungsfrist abgeholt oder wird trotz Mahnung die fällige Zahlung nicht rechtzeitig und vollständig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
In dem Fall der Verweigerung der Abnahme, Bezahlung oder Verzögerung haftet der Ersteigerer für sämtliche entstandene Schäden. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu begleichen, mindestens jedoch 10%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens. Das Auktionshaus behält sich vor, die nicht bezahlten Gegenstände erneut wieder in einer der nächsten Auktionen anzubieten. Sollte das Objekt versteigert werden, erlöschen sämtliche Rechte des säumigen Käufers aus dem früheren erteilten Zuschlag. Sollte das Objekt für weniger zugeschlagen werden als bei der vorigen Auktion, haftet der säumige Bieter für etwaigen Ausfall, einschließlich alles Versteigerungskosten. Er selbst hat keine Möglichkeit des Bietens, da er nicht zugelassen wird. Einen Anspruch auf den Mehrerlös hat der Erstbieter nicht.
Wir bitten Sie zu bedenken, dass Sie bei Abholung Ihrer ersteigerten Gegenstände, wie Möbel oder große Gemälde, eine Tragehilfe engagieren. Wir können Sie leider nicht mit Personal unterstützen. Wünschen Sie den Versand Ihrer Ware, so schließt der Ersteigerer einen separaten Versendungsvertrag ab. Dazu berechnen wir diesen nebst der Verpackung direkt auf der Rechnung. Für jeden Versandwunsch erhält der Bieter ein eigenes Versandangebot. Das Auktionshaus übernimmt nach Absprache den Transport, bis zu 100 km mit eigenem Fahrzeug, immer auf Kosten und Risiko des Käufers.
Wünscht der Kunde ein Versand der Ware geht das Transportrisiko zu Lasten des Kunden sobald das Auktionshaus die Ware dem Spediteur bzw. dem Transportdienst übergeben hat. (§ 447 BGB) - Restaurierungen, wird für einen Kunden ein Objekt auf Wunsch und Auftrag restauriert, und der Auftraggeber verweigert unbegründeter Weise die Abnahme, so wird das Objekt kostenpflichtig eingelagert. Die Kosten betragen pro Tag 6,52 Euro plus Mehrwertsteuer bei sperrigen Objekten wie z.B. Möbel, großen Gemälden oder großen Figuren usw. bei Standartware betragen die Kosten in Höhe von 3,52 Euro für die Lagerung, pro Artikel. Zu den Lagerungskosten kommt eine Versicherung in Höhe von 0,48 Euro pro Tag und Artikel. Die Frist für die Einlagerung beginnt zwei Wochen nach Rechnungsstellung. Die Rechnung wird per Mail und per Einschreiben zugesendet.
- Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.
Auktionshaus Wernigerode, Westernstr. 31/33, 38855 Wernigerode
Inhaber: Norina Beyer
Auktionator: Thomas Beyer